Ab dem 1. Juli 2018 gibt es eine Änderung betreffend des Zuschusses zur Entgeltfortzahlung von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (=AUVA).

Bisher gewährte die AUVA kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss von 50 %  jenes Entgelts, welches infolge einer Krankheit oder eines Unfalls an einen Dienstnehmer des Unternehmens bezahlt worden ist. Ab dem 1. Juli 2018 erhöht sich dieser Zuschuss nun von 50 % auf 75 %, sofern im Betrieb nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Unverändert bleibt, dass dieser Zuschuss bei Eintritt eines Unfalls ab dem ersten Tag bzw. im Krankheitsfall ab dem elften Tag gewährt wird.