BUCHHALTUNG
BUCHHALTUNG
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und sich gleichzeitig darauf verlassen können, dass Ihre Buchhaltung jederzeit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Unser Leistungsspektrum Buchhaltung
- Erstellung der Buchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zusammenfassende Meldung
- Abstimmung der offenen Posten Debitoren und Kreditoren
- Mahnwesen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Besprechung der Monatsauswertungen
- Übermittlung der Daten auf elektronischem Weg
- Erarbeitung der Kostenrechnung
- Gerne kann die Durchführung der Buchhaltung auch bei Ihnen im Büro stattfinden.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zum Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst und nicht zum Zeitpunkt des Entstehens (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Das bedeutet, bereits bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten kommen erst am Zeitpunkt des Geldflusses als Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe in die EAR. Beispiel: Ein Tischler bleibt im Jahr 2016 Miete für sein Holzlager aufgrund von Geldknappheit schuldig. Er bezahlt diese Miete erst im Februar 2017, somit hat er die Betriebsausgabe nicht im Jahr 2016, sondern im Jahr 2017.
Die fünfzehntägige Zurechnungsfrist ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, …) zu beachten. Einnahmen bzw. Ausgaben sind folgedessen innerhalb dieser Frist dem Geschäftsjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Beispiel: Die Miete für Dezember 2016, die am 31.12.2016 fällig ist und am 15.01.2017 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2016 als „bezahlt“ und somit als Betriebsausgabe abzusetzen.
Aufzeichnungspflicht
Als Einnahmen-Ausgabenrechner müssen Sie folgende Aufzeichnungen führen:
- Wareneingangsbuch
- Erfassung der Betriebseinnahmen (z. B. Einnahmen aus Lieferungen, Leistungen, Hilfsgeschäften, Anzahlungen, …)
- Erfassung der Betriebsausgaben (z. B. Wareneinkauf, Personalkosten, Miete, …)
- Anlagenverzeichnis
- Lohnkonten der Mitarbeiter
- Registrierkasse (siehe Aufzeichnungs- und Belegerteilungspflichten)
Bedenken Sie, je besser Sie dokumentiert haben (Vermerke auf Belegen, Zusatzunterlagen, …) desto sicherer ist es für Sie.
Vorteile
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist um einiges einfacher durchzuführen als die doppelte Buchführung.
Sie sparen sich einiges an Buchhaltungsaufwand während des Jahres.
Der Jahresabschluss geht einfacher von der Hand.
Nachteile
Die Einnahmen- Ausgaben-Rechnung ist weit weniger aussagekräftig als die doppelte Buchführung
Banken tun sich bei der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit bei Führung einer doppelten Buchhaltung leichter als bei einer EAR
Keinen Überblick über offenen Forderungen und Verbindlichkeiten, Warenlager etc. aus der Buchhaltung.
Anlagevermögen
Für Anschaffungen, die dem Betrieb in der Ausübung der Geschäftstätigkeit voraussichtlich länger als 1 Jahr dienen sollen und mehr als 1.000,- € netto (Ausnahme z. B. Kleinunternehmer brutto) kosten, werden auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. „Betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer: . „Anzahl von Jahren, in der eine Anlage im Betrieb voraussichtlich genutzt werden kann“ (Schätzung, Erfahrungswerte z. B. EDF 3-4 Jahre, Büromöbel 10 Jahre, …) . Praxis-Richtwerte, deutsche AfA Tabelle. Sonderregeln für Betriebsgebäude (40 Jahre), Firmenwert (15 Jahre), Pkw (8 Jahre) Diese Anlagen dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgabe abgesetzt werden – nicht in die EAR. Dafür müssen Sie ein Anlageverzeichnis führen und diese Anschaffungen dort erfassen. Nur die AfA darf als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Wird ein Anlagegut verkauft, so ist es ebenso wie bei der Bilanzierung
- der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme zu erfassen und
- der Restbuchwert(nach Vornahme der AfA für das Jahr des Verkaufs) als Betriebsausgabe abzusetzen.
Stand: Jänner 2022
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.