Was sie über den Familienbonus 2019 wissen sollten

Sie müssen Steuern zahlen und sichern durch Kindererziehung die Zukunft unseres Landes? Genau das soll mit Hilfe des Familienbonus Plus honoriert werden.
Wenn Sie Familienbeihilfe beziehen, haben Sie einen Anspruch auf einen Familienbonus, für jedes Kind im Inland bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von € 1.500,00 jährlich (bzw. € 125,00 monatlich). Ab den 18. Lebensjahr sind es
€ 500,00 jährlich.

 

Wer hat keinen Anspruch auf den Familienbonus?

  • Generell haben nicht steuerpflichtige keinen Anspruch auf den Familienbonus. (Arbeitslose – nicht steuerpflichtig – deshalb auch keinen Anspruch auf den Familienbonus.)
  • Der Familienbonus steht in voller Höhe nur für Kinder im Inland zu. Für Kinder innerhalb der EU bzw. EWR-Raum und Schweiz wird der Familienbonus an das Preisniveau des Wohnsitzstaates des Kindes angepasst.
  • Keinen Familienbonus gibt es für Kinder in Drittstaaten das heißt außerhalb der EU/EWR-Raumes oder der Schweiz.

 

Aufteilung von dem Familienbonus:

  • Bei Ehepartnern kann der Familienbonus aufgeteilt werden. Entweder eine Person kann den vollen Familienbonus in Höhe von € 1.500,00 für das jeweilige Kind bekommen oder der Betrag wird zwischen den Eltern aufgeteilt (Vater € 750,00 / Mutter € 750,00 bzw. Vater € 250,00 / Mutter € 250,00)
  • Auch für Kinder von getrenntlebenden Eltern steht der Familienbonus Plus zu. So können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen.
    Hier gilt es auch so, entweder eine Person kann den vollen Familienbonus in Höhe von
    € 1.500,00 (bzw. € 500,00) beziehen oder der Betrag wird aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250)
  • Wenn ein Elternteil neben den Unterhalt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes hauptsächlich für die Kinderbetreuung aufkommt und die Kosten mindestens € 1.000,00 betragen, erfolgt die Aufteilung folgendermaßen: € 1.350,00 zu € 150,00 (90 zu 10 Prozent)
  • Niedrigverdiener erhalten eine negative Steuer.

 

Können auch Zuwanderer oder anerkannte Flüchtlinge vom Bonus profitieren?

Natürlich, jeder Mensch, der in Österreich steuerpflichtig ist, hat Anspruch, sofern das Einkommen so hoch ist, dass tatsächliche Steuern anfallen. Ab einem Bruttomonatseinkommen von ca. € 1.250,00 zahlt man Steuern. Die Kinder müssen allerdings in Österreich leben.

 

Wie kann man den Familienbonus in Anspruch nehmen?

Der Familienbonus Plus kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab dem Jahr 2019), also durch den Arbeitgeber oder mit der Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 beantragt werden.

 

Was passiert mit dem Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr entfallen (darüber gibt es keine Kinderbetreuungskosten) mit der Einführung des Familienbonus.