Das Arbeitsplatzpauschale 2022

Allgemeines:

Viele Unternehmer benutzen ihre private Wohnung, um ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen. Bis jetzt war es nur möglich solche Aufwendungen steuerlich abzusetzen, wenn der Unternehmer unter anderem für diese Erledigungen ein eigenes Arbeitszimmer in seiner Wohnung eingerichtet hatte.
Durch das Arbeitsplatzpauschale 2022 kann jetzt die Benutzung der privaten Wohnräume für betriebliche Angelegenheiten steuerlich berücksichtigt werden, auch wenn in der Wohnung des Unternehmers kein eigenes Arbeitszimmer dafür vorhanden ist. Die Wohnung, die der Unternehmer für seine betrieblichen Tätigkeiten verwendet, muss nicht der Hauptwohnsitz sein.
Dadurch können von nun an auch Kosten, die den Wohnraum des Unternehmers betreffen (z. B. Strom oder Heizung) berücksichtigt werden.
Dies kann man aber nur machen:

  • wenn dem Unternehmer durch die Benutzung der Wohnräume Kosten entstehen. Das bedeutet, wenn man für die Nutzung der Wohnung nichts bezahlen muss, kann man keine Arbeitspauschale beantragen.
  • wenn der Unternehmer keinen anderen Raum zur Verfügung hat, wo er seine beruflichen Aufgaben erledigen kann. Der private Wohnraum muss also die einzige Möglichkeit sein, wo der Unternehmer seine beruflichen Angelegenheiten erledigen kann.
  • wenn der Unternehmer ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung hat und die dadurch entstanden Kosten nicht schon steuerlich berücksichtigt werden.

Aufwendungen, die nicht die Wohnung, sondern Arbeitsmittel betreffen, bleiben weiterhin neben der Arbeitsplatzpauschale abzugsfähig.

  • Beispiel: A ist Tierarzt und Schriftsteller. Er besitzt eine eigene Ordination, die für seine ärztlichen Tätigkeiten genutzt wird. Für seine schriftstellerischen Arbeiten verwendet er seine private Wohnung und verfügt dort über kein eigenes Arbeitszimmer. Bezüglich seiner Tätigkeit als Schriftsteller steht ihm die Arbeitsplatzpauschale 2022 zu, da er keinen anderen Raum dafür verwenden kann.
  • Beispiel: B ist Mechaniker und hat eine Werkstatt. Manchmal nutzt er seine Wohnung, um allfällige administrative Arbeiten zu erledigen. Weil B ein anderer Raum für diese Tätigkeiten zur Verfügung steht, kann er keine Pauschale geltend machen.
    Beispiel: E ist Buchautor und besitzt in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer, dessen Kosten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Zusätzlich ist er als Werbetexter tätig, wobei er seine Arbeit ausschließlich im Arbeitszimmer erledigt. Weil bei seiner ersten Tätigkeit ein Arbeitszimmer zu berücksichtigen ist, kann bei dem zweiten Betrieb keine zusätzliche Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden. Weil für beide Tätigkeiten das Arbeitszimmer genutzt wird, müssen die Aufwendungen auf beide Betriebe aufgeteilt werden.

Höhe:
Das Arbeitsplatzpauschale 2022 beträgt entweder 1.200€ oder 300€. Wie hoch das Arbeitsplatzpauschale im Einzelfall ist, hängt davon ab:

  • ob der Unternehmer noch zusätzlich aktive Einkünfte aus einer anderen Erwerbstätigkeit hat
  • wie hoch diese sind
  • und ob er einen anderen Raum außer seiner Wohnung zur Erledigung dieser zusätzlichen Tätigkeit zur Verfügung hat.
  • Das Arbeitsplatzpauschale 2022 beträgt 1.200€, wenn der Unternehmer keine solchen zusätzlichen Einkünfte hat für die ihm ein anderer Raum außerhalb seiner privaten Wohnung zur Verfügung steht.
  • Das Arbeitsplatzpauschale 2022 beträgt ebenfalls 1.200€, wenn der Unternehmer zwar solche Einkünfte hat, wo er einen anderen Raum außerhalb seiner Wohnung zur Verfügung hat, diese Einkünfte aber 11.000€ nicht übersteigen.
    Beispiel: A bezieht Einkünfte aus einem Dienstverhältnis und ist nebenbei als selbstständiger Softwareprogrammierer tätig. Seine Einkünfte aus dem Dienstverhältnis betragen 11.000€. Für die Tätigkeit aus dem Dienstverhältnis steht A ein anderer Raum außerhalb seiner Wohnung zur Verfügung. Die nebenberufliche Tätigkeit übt er in seiner Wohnung aus, wobei er über kein eigenes Arbeitszimmer verfügt. Somit steht ihm die Arbeitsplatzpauschale in Höhe von 1.200€ zu.
  • Das Arbeitsplatzpauschale 2022 beträgt 300 €, wenn der Unternehmer zusätzliche Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit hat, die 11.000 € übersteigen, für die er aber außerhalb seiner Wohnung einen anderen Raum zur Verfügung hat.
    Daneben sind Ausgaben und Aufwendungen für ergonomisch geeignetes Mobiliar (Drehstühle, Schreibtisch) bis maximal 300 € pro Kalenderjahr zusätzlich abzugsfähig. Stehen diese Ausgaben auch mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Zusammenhang, sind sie entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben zur Gänze zu berücksichtigen, ohne dass eine Aufteilung erfolgen muss.
    Beispiel: B ist technischer Sachverständiger, wobei seine Einkünfte 60.000€ betragen. Zusätzlich ist er Schriftsteller und erzielt bei dieser Tätigkeit Einkünfte in Höhe von 15.000€. Beide Tätigkeiten werden von B in seiner Wohnung, ohne eigenem Arbeitszimmer, ausgeübt. Weil B außerhalb seiner Wohnung kein Raum zur Verfügung steht, beträgt die Arbeitsplatzpauschale ebenfalls 1.200€.

Die Höhe der Arbeitsplatzpauschale bezieht sich auf ein zwölfmonatiges Wirtschaftsjahr. Erfolgt die betriebliche Tätigkeit nicht über das ganze Jahr, hat eine Aliquotierung zu erfolgen. Sind mehrere betriebliche Tätigkeiten gegeben, steht die Arbeitsplatzpauschale nur einmal zu. Dabei ist das Pauschale verhältnismäßig auf die ausgeübten Tätigkeiten aufzuteilen.

Fazit: Durch diese neuen Regelungen wird eine einfache pauschale Kostenabsetzung ermöglicht, ohne ein eigenes Arbeitszimmer nachweisen zu müssen.