Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz werden unter bestimmten Voraussetzungen
- Neugründungen,
- entgeltliche Betriebsübertragungen oder
- unentgeltliche Betriebsübertragungen
von diversen Abgaben und Gebühren befreit.
Das NeuFöG sieht Befreiungen vor für:
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
- Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Basis
- Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch
- Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch zum Erwerb des Eigentums für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage
- Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten
- bestimmte Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung) für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten (innerhalb der ersten 36 Monate)
- KFZ-Ummeldung
Um in den Genuss der Förderungen bzw. Befreiungen zu kommen, läßt man sich eine Erklärung der Neugründung/Betriebsübertragung von der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung ausstellen.