Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz werden unter bestimmten Voraussetzungen

  • Neugründungen,
  • entgeltliche Betriebsübertragungen oder
  • unentgeltliche Betriebsübertragungen

von diversen Abgaben und Gebühren befreit.

 

Das NeuFöG sieht Befreiungen vor für:

  • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Basis
  • Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch
  • Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch zum Erwerb des Eigentums für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage
  • Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten
  • bestimmte Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung) für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten (innerhalb der ersten 36 Monate)
  • KFZ-Ummeldung

Um in den Genuss der Förderungen bzw. Befreiungen zu kommen, läßt man sich eine Erklärung der Neugründung/Betriebsübertragung von der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung ausstellen.