Steuerreform: Maßnahmen ab 1. Jänner 2020

  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze wird ab  dem Jahr 2020 von EUR 30.000,00 Jahresumsatz auf EUR 35.000,00 Jahresumsatz erhöht.

  • Einfachere Pauschalierung für Selbständige mit geringem Einkommen:

Unternehmer deren betriebliche Einkünfte unter 35.000.- netto (also 42.000.- brutto) liegen können – wenn sie es wollen – eine Pauschalierung der Ausgaben in Anspruch nehmen die deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Die Pauschalierung liegt bei 20% der betrieblichen Einkünfte sofern es sich um einen Dienstleistungsbetrieb handelt. Für alle anderen Betriebe liegt die Pauschalierung bei 45%.

Neben den pauschalen Betriebsausgaben sind bei der Einkommensteuererklärung auch Vorschreibungen für die SVA zu berücksichtigen. Weitere Betriebsausgaben sind nicht zu berücksichtigen.

Die Rechnung lautet: Gewinn ist Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer) minus 20%, minus Vorschreibung der SVA.

  • Geringwertiger Wirtschaftsgüter: Anschaffungen leichter abschreiben

Die Anschaffungsgrenze der Wirtschaftsgüter wird ab dem Jahr 2020 von 400 Euro auf 800 Euro erhöht.

  • Krankenversicherungsbeitrag sinkt

Für alle Selbständigen fällt ab 1.1.2020 der Kankenversicherungsbeitrag um 0,85% auf 6,80%.

2019-10-06T16:17:32+02:00
Nach oben