Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 € (bei einem Monatseinkommen von 1.500 € brutto) und etwas über 2.000 € (bei einem Monatseinkommen von 10.000 € brutto).

Das neue Tarifmodell sieht wie folgt aus:

Stufe bis EUR     Steuersatz
11.000,00              0%
18.000,00           25%
31.000,00           35%
60.000,00          42%
90.000,00          48%
1.000.000,00     50%
darüber                55% befristet bis 2020

Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen:

* Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 € auf 440 € pro Kind (bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 300 € pro Person)

* Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrages in den Verkehrsabsetzbetrag und Erhöhung auf jährlich 400 € (anstatt bisher zusammen 345 €)

* Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) für Kleinverdiener von 110 € auf bis zu 400 € bzw. 500 €, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat

* Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu € 110 (bei Veranlagung 2015 schon maximal bis zu 55 € als vorgezogene Erleichterung)

*Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen

* der Forschungsstandort soll durch eine Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12% sowie durch Zuzugsbegünstigungen für Wissenschafter und Forscher gestärkt werden

* Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 € auf 3.000 €;