AKTUELLES
AKTUELLES
Klienteninfo 2022/23 – Maßnahmen vor Jahresende 2022
für Unternehmer
Worauf Sie bei Investitionen im Jahr 2022 achten sollten
Dieses Jahr gibt es zusätzlich einige besondere Aspekte, die für eine Investitionsentscheidung zu beachten sind. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass es ab dem Jahr 2023 den Investitionsfreibetrag gibt. Näheres dazu finden Sie unter „LINK“– Neues ab 2023.
Gewinnfreibetrag
Als Abgeltung für die begünstigte Besteuerung des 13./14.Gehalts der Lohnsteuerpflichtigen steht allen einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen der Gewinnfreibetrag (GFB) unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 15% des Gewinns, max. 45.950 € pro Jahr.
Gewinn in € | %-Satz GFB | GFB in € | insgesamt € |
---|---|---|---|
bis 30.000 | 15% | 4.500 | 4.500 |
30.000-175.000 | 13% | 18.850 | 23.350 |
175.000-350.000 | 7% | 12.250 | 35.600 |
350.000-580.000 | 4,5% | 10.350 | 45.950 |
über 580.000 | 0% | 0 | 45.950 |
Ein Grundfreibetrag von 15% von bis zu 30.000 € Gewinn steht Steuerpflichtigen automatisch zu (15% von 30.000 € = 4.500 €). Für Gewinne über 30.000 €, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als begünstigte Investitionen kommen ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren in Betracht, wie beispielsweise Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, Hardware und Gebäudeinvestitionen ab Fertigstellung. Ausgeschlossen sind PKW, Software und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Auch bestimmte Wertpapiere können für die Geltendmachung eines investitionsbedingten GFB herangezogen werden. Das sind alle Anleihen sowie Anleihen- und Immobilienfonds, welche als Deckungswertpapiere für die Pensionsrückstellung zugelassen sind.
Diese Wertpapiere müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens 4 Jahre als Anlagevermögen gewidmet werden. Am einfachsten ist es nach wie vor, die für den investitionsbedingten GFB erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über 30.000 € durch den Kauf der begünstigten Wertpapiere zu erfüllen. Für den GFB angeschaffte Wertpapiere können jederzeit verpfändet werden. Um den GFB optimal zu nutzen, sollte etwa bis Mitte Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2022 geschätzt und der voraussichtlich über 4.500 € (= Grundfreibetrag!) liegende Gewinnfreibetrag nach den oben dargestellten Stufen ermittelt und entsprechende Wertpapiere gekauft werden. Die Wertpapiere müssen bis zum 31.12.2022 auf Ihrem Depot eingeliefert sein!
TIPP: Auch für selbständige Nebeneinkünfte (z.B. aus einem Werk- oder freien Dienstvertrag), Bezüge eines selbständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers oder Aufsichtsrats- und Stiftungsvorstandsvergütungen steht der GFB zu.
HINWEIS: Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung steht nur der Grundfreibetrag (15% von 30.000 € = 4.500 €) zu.
Beachten Sie, dass bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe der GFB nachversteuert werden muss, sofern die Mindestbehaltedauer von 4 Jahren nicht erfüllt ist.
Halbjahresabschreibung/ GWG
Grundsätzlich steht die volle Halbjahresabschreibung zu, selbst wenn man erst am 31. Dezember ein Wirtschaftsgut noch anschafft und in Betrieb nimmt. Handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut mit einem Anschaffungswert von nicht mehr als 800 €, so kann der […]
Fälligkeitsdatum 16. Jänner 2023
Für den Monat November:
Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVa), Werbeabgabe
Für den Monat Dezember:
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag, Gesundheitskasse, Kommunalsteuer
Fälligkeitsdatum: 15. Dezember 2022
Für den Monat Oktober:
Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVa), Werbeabgabe
Für den Monat November:
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag, Gesundheitskasse, Kommunalsteuer