SOLL- UND ISTBESTEUERUNG
ERMITTLUNG DER STEUERSCHULD
Steuerschuld allgemein
Die Umsatzsteuer, wird zu jenem Zeitpunkt fällig, in dem die Steuerschuld entsteht. Umsätze werden in jener UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) aufgenommen, in der die Steuerschuld entstanden ist. Die Umsatzsteuer ist, wenn die UVA monatlich gemeldet wird, immer am 15. des zweit folgenden Monats zu bezahlen.
Unterschiede der Besteuerung
Es gibt zwei unterschiedliche Systeme um die Entstehung der Steuerschuld zu ermitteln:
- Sollbesteuerung – nach vereinbarten Entgelten
- Istbesteuerung – nach vereinnahmten Entgelten
Sollbesteuerung
Bei diesem System entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf jenes Kalendermonats in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde. Entscheidend ist hierbei, dass diese vollendet wurde, bedeutet also, dass jeder abgerechnete Auftrag in die nächste UVA einfließen muss. Die Steuerschuld kann sich in diesem System um maximal einen Monat verschieben, wenn erst in einem nachfolgenden Monat die Rechnungslegung erfolgt. Ob die Rechnung bezahlt wurde, spielt hierbei keine Rolle. Hat der Kunde bis zur Fälligkeit der UVA die Rechnung nicht beglichen, muss der Unternehmer die Umsatzsteuer vorfinanzieren.
Beispiel
Der Unternehmer A installiert eine Fertigungsmaschine für Unternehmer B. Begonnen wird damit im Jänner 2021, abgeschlossen wir die Installation im Februar 2021. Unternehmer B erhält im März 2021 die Rechnung. Somit entsteht die Steuerschuld im März 2021. Diese Steuerschuld muss in der UVA für März 2021 erfasst werden und ist mit 15. Mai 2021 fällig.
Sollte Unternehmer A erst im April 2021 die Rechnung ausstellen, entsteht trotzdem bereits im März 2021 die Steuerschuld. Da die Vollendung der Leistung im Februar 2021 erfolgte.
Istbesteuerung
Die Steuerschuld entsteht in jenem Kalendermonat, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Die Entstehung der Schuld entsteht daher unabhängig vom Zeitpunkt der Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung (auch unabhängig von Vollendung). Die Steuerschuld entsteht ab dem Zeitpunkt, ab dem das leistende Unternehmen tatsächlich das Entgelt erhält.
Info
Ein Vorsteuerabzug für bezogenen Lieferungen und Leistungen entsteht im Zeitpunkt der Bezahlung der Eingangsrechnung.
Beispiel
Wenn der Unternehmer das Geld im Juni 2021 vom Kunden erhält, muss die Steuer in der UVA vom Juni 2021 erfasst werden. Die Umsatzsteuerschuld ist mit 15. August 2021 fällig.
Vergleich
Das System der Istbesteuerung erweist sich als günstiger, da die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt überwiesen werden muss, wenn der Unternehmer das Geld vom Kunden erhalten hat. Bei der Istbesteuerung wird die Steuerschuld nur von den tatsächlichen Eingängen berechnet.
Bei der Sollbesteuerung wird die Steuerschuld mittels Rechnungsbetrags ermittelt. Sollte sich der Kunde ein Skonto abziehen bzw. zahlungsunfähig sein, wird nicht der ganze Rechnungsbetrag bezahlt. Die Steuerschuld kann erst in jenem Zeitraum korrigiert werden, in welchem der Skontobetrag abgezogen oder die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde.
Wer darf welches System verwenden?
Beispiel Soll | Beispiele Ist |
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