SOLL- UND ISTBESTEUERUNG

ERMITTLUNG DER STEUERSCHULD

Steuerschuld allgemein

Die Umsatzsteuer, wird zu jenem Zeitpunkt fällig, in dem die Steuerschuld entsteht. Umsätze werden in jener UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) aufgenommen, in der die Steuerschuld entstanden ist. Die Umsatzsteuer ist, wenn die UVA monatlich gemeldet wird, immer am 15. des zweit folgenden Monats zu bezahlen.

Unterschiede der Besteuerung

Es gibt zwei unterschiedliche Systeme um die Entstehung der Steuerschuld zu ermitteln:

  • Sollbesteuerung – nach vereinbarten Entgelten
  • Istbesteuerung – nach vereinnahmten Entgelten

Sollbesteuerung

Bei diesem System entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf jenes Kalendermonats in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde. Entscheidend ist hierbei, dass diese vollendet wurde, bedeutet also, dass jeder abgerechnete Auftrag in die nächste UVA einfließen muss. Die Steuerschuld kann sich in diesem System um maximal einen Monat verschieben, wenn erst in einem nachfolgenden Monat die Rechnungslegung erfolgt. Ob die Rechnung bezahlt wurde, spielt hierbei keine Rolle. Hat der Kunde bis zur Fälligkeit der UVA die Rechnung nicht beglichen, muss der Unternehmer die Umsatzsteuer vorfinanzieren.

Beispiel

Der Unternehmer A installiert eine Fertigungsmaschine für Unternehmer B. Begonnen wird damit im Jänner 2021, abgeschlossen wir die Installation im Februar 2021. Unternehmer B erhält im März 2021 die Rechnung. Somit entsteht die Steuerschuld im März 2021. Diese Steuerschuld muss in der UVA für März 2021 erfasst werden und ist mit 15. Mai 2021 fällig.

Sollte Unternehmer A erst im April 2021 die Rechnung ausstellen, entsteht trotzdem bereits im März 2021 die Steuerschuld. Da die Vollendung der Leistung im Februar 2021 erfolgte.

Istbesteuerung

Die Steuerschuld entsteht in jenem Kalendermonat, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Die Entstehung der Schuld entsteht daher unabhängig vom Zeitpunkt der Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung (auch unabhängig von Vollendung). Die Steuerschuld entsteht ab dem Zeitpunkt, ab dem das leistende Unternehmen tatsächlich das Entgelt erhält.

Info

Ein Vorsteuerabzug für bezogenen Lieferungen und Leistungen entsteht im Zeitpunkt der Bezahlung der Eingangsrechnung.

Beispiel

Wenn der Unternehmer  das Geld im Juni 2021 vom Kunden erhält, muss die Steuer in der UVA vom Juni 2021 erfasst werden. Die Umsatzsteuerschuld ist mit 15. August 2021 fällig.

Vergleich

Das System der Istbesteuerung erweist sich als günstiger, da die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt überwiesen werden muss, wenn der Unternehmer das Geld vom Kunden erhalten hat. Bei der Istbesteuerung wird die Steuerschuld nur von den tatsächlichen Eingängen berechnet.

Bei der Sollbesteuerung wird die Steuerschuld mittels Rechnungsbetrags ermittelt. Sollte sich der Kunde ein Skonto abziehen bzw. zahlungsunfähig sein, wird nicht der ganze Rechnungsbetrag bezahlt. Die Steuerschuld kann erst in jenem Zeitraum korrigiert werden, in welchem der Skontobetrag abgezogen oder die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde.

Wer darf welches System verwenden?

Beispiel Soll Beispiele Ist
  • Buchführungspflichtige Gewerbebetriebe
  • Buchführungspflichtige Land- und Forstbetriebe
  • Andere Tätigkeiten (ausgenommen Freiberufler, wenn Umsatz EUR 110.000 in einem den zwei vorangegangenen Jahren überstieg)
  • Leistungen bei der die Steuerschuld auf Leistungsempfänger wechselte (Reverse-Charge)
  • Umsätze aus freiberufliche Tätigkeit (Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller,..)
  • Nicht buchführungspflichtige Gewerbebetriebe
  • Nicht buchführungspflichtige Land- und Forstbetriebe
  • Andere Tätigkeiten wie Vermietung (wenn Umsatz max EUR 110.000 in einem den zwei vorangegangenen Jahren betrug)
2021-07-28T18:02:06+02:00
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