Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer ab 2020 |
Basispauschalierung unverändert |
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Art der Gewinnermittlung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | |
Einkunftsarten | Einkünfte bzw. Tätigkeit aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb | |
Wechselwirkung mit USt | Pauschalierung kann unabhängig von USt-Befreiung für Kleinunternehmer vorgenommen werden, das heißt auch bei Verzicht auf USt-Befreiung | Pauschalierung kann unabhängig von USt-Befreiung für Kleinunternehmer und allfälliger VSt-Pauschalierung angewendet werden. |
Toleranzregelung | Einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze im Veranlagungsjahr ist unschädlich, wenn Umsätze maximal € 40.000, – und Umsätze im Vorjahr ≤ 35.000, – betragen. | —- |
Höhe der pauschalen Betriebsausgaben |
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Aufzeichnungspflichten | Es müssen nur Betriebseinnahmen aufgezeichnet werden. Die SV-Beiträge werden direkt an das Finanzamt gemeldet. Es besteht keine Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches sowie eines Anlageverzeichnisses. |
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Gewinnermittlung | Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz aus den Betriebseinnahmen und den pauschal ermittelten Betriebsausgaben. Zusätzlich zur Pauschale werden die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages gewinnmindernd berücksichtigt | Betriebseinnahmen netto oder brutto (bei VSt-Pauschalierung zwingend brutto)
Ausgaben für den Eingang an Waren, Rohstoffen und Hilfsstoffen, die zur Weiterveräußerung angeschafft werden, Löhne und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung dürfen angesetzt werden. |
Mitunternehmerschaft (Zusammenschluss mehrerer Personen zur gemeinsamen Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit) |
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Die Anwendung der Basispauschalierung wirkt sich auf beide Ebenen der Gewinnermittlung aus. Erste Ebene – Gesellschaftsebene: – Ermittlung de verteiligungsfähigen Gewinn – Umsatz der Gesellschaft abzüglich pauschaler und gesonderter Betriebsausgaben Zweite Ebene: – Kein weiteres Betriebsausgabenpauschale – Nur gesonderte Betriebsausgaben |
Bindungswirkung | Nach freiwilligem Abgehen von der Kleinunternehmerpauschalierung ist eine „Rückkehr“ frühestens nach Ablauf von drei Wirtschaftsjahren zulässig. |
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Umsatzgrenze | Maximal € 35.000, – im Veranlagungsjahr (inklusive Auslandsumsätze und exklusive Entnahmen) |
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Ausnahmen (das heißt wer darf nicht) |
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