unterwegs mit dem Öffi-Ticket

Bislang gab es die steuerliche Begünstigung für das Öffi-Ticket nur für Arbeitnehmer. Doch ab der Veranlagung 2022 gibt es auch für Selbständige die Möglichkeit das Öffi-Ticket als Betriebsausgabe zu verwerten.

Durch die neuen Änderungen zählen Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel (Öffentlichen Verkehrsmitteln) zu den Betriebsausgaben, wenn diese auch für betriebliche Fahrten verwendet werden.

Wie genau das Absetzen dieser Kosten funktioniert und was sie dabei beachten müssen, finden Sie hier.
Sie wollen sich jedoch noch genauer über dieses Thema informieren? Kein Problem! Das USP wie auch die WKO stellen Ihnen alle wichtigen Informationen wie auch Zahlen zur verfügung, die Sie benötigen!

Absetzbarkeit

Grundregel:

  • Die Ausgaben für Fahrkarten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, solang die Fahrt auch vom Betrieb veranlasst wurde.
  • Netzkarten, die sowohl privaten und betrieblichen Nutzen haben, müssen eine Aufteilung in betrieblichem Zweck und privater Zweck haben.

Pauschalregelung:

  • Das Ticket gilt für die Einzelperson und darf nicht übertragbar sein.
  • Ohne weitere Nachweise können pauschal 50% der Kosten für Wochen-, Monats- und Jahreskarten, bei Glaubhaftmachung, dass das Ticket auch betrieblich genutzt wird, abgesetzt werden.
  • Bei der Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung können die pauschalen Kosten zu 50% einer Netzkarte zusätzlich zur Pauschalierung abgesetzt werden.

Nicht absetzbar sind Aufpreise, wie z.B.: für Familienkarten, für Übertragbarkeit, für Mitnahme von Hunden.

Umsatzsteuer

Bei Inanspruchnahme der Pauschalregelung können 50% der Bruttokosten der Anschaffungskosten des Öffi-Tickets als Betriebsausgabe abgezogen werden, davon kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

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2023-05-25T13:59:10+02:00
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