Voraussichtliche GSVG Werte

Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder

Beitragssatz Krankenversicherung
6,80%
Pensionsversicherung
18,50%
Mindesbeitragsgrundlage 500,91€/ Monat
6.250,00€/ Jahr
Höchstbetragsgrundlage 6.250,00€/ Monat
81.900,00€/ Jahr
Unfallversicherung 10,97€/ Monat
131,64€/ Jahr

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Geringfügigkeitsgrenze ASVG

Die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2023 liegt bei monatlich 500,91 €. Die tägliche Grenze ist seit 1.1.2017 entfallen.

Zinssätze

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen sind vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperation angewendeten Zinssatz.

Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 1,38%
Stundungszinsen 3,38%
Aussetzungszinsen 3,38%
Anspruchszinsen 3,38%
Beschwerdezinsen 3,38%
Umsatzsteuerzinsen 3,38%

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38%.