AKTUELLES
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Digitalisierung – die Zukunft der Steuerberatung
Digitalisierung und Innovation sind ein großer Bestandteil des modernen Arbeitslebens. Dieser digitale Wandel macht auch nicht vor der Steuerberatung halt, aber was bedeutet das für einen jahrhundertealten Dienstleistungssektor?
Die Digitalisierung der Steuerberatung hat bereits begonnen. Immer mehr Leistungen werden von Software erfasst, die einen bei tagtäglichen Vorgängen unterstützt. Doch dies ist erst die Spitze des Digitalisierungseisbergs.
Doch wie kann man sich die Digitalisierung der Steuerberatung vorstellen?
Der digitale Wandel ermöglicht es, schneller, günstiger und effizienter zu arbeiten. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf den Steuerberater, sondern auch besonders auf dessen Mandanten aus, da so günstige und individuelle Leistungsangebote für diese erstellt werden können. Zudem sinkt die Fehleranfälligkeit drastisch. Ein automatisiertes, digitalisiertes Dokumenten-Managementsystem, von der Software selbständig übernommene Routinearbeiten und digitale Beratungstermine sind die Zukunft der Steuerberatung.
All das bringt viele Vorteile mit sich.
Die angebotenen Leistungen können effizienter abgewickelt werden. Aufgrund der Automatisierung werden viel Zeit und Kosten eingespart. Außerdem besteht eine große Arbeitserleichterung, da man nicht länger örtlich gebunden ist, denn Beratungsgespräche können ohne Probleme einfach über Teams oder Zoom abgewickelt werden. Ein großartiger Nebeneffekt der digitalen Datenerfassung ist, dass so das Archivieren von Dokumenten und Belegen sehr ressourcenschonend ist, da man nicht länger Unmengen an Papier und Stauraum benötigt. Die digitalisierte Steuerberatung bringt einen weiteren riesigen Vorteil mit sich – das Arbeiten mit aktuellen Daten. In der analogen Steuerberatung werden Rechnungen im Durchschnitt meist einen Monat im Verzug gebucht. Zudem wird die Bilanz üblicherweise nur einmal im Jahr erhoben – ebenso mit Verzug – weshalb man im Grunde immer mit veralteten Daten arbeitet. Diese Prozesse werden dank der Digitalisierung jedoch erheblich beschleunigt. Zum einen können Rechnung aufgrund des geringeren Arbeitsaufwands und der digitalen Kommunikationsmöglichkeiten laufend gebucht werden. Zum anderen muss man nicht auf die einjährige Bilanzierung für eine Analyse der finanziellen Lage eines Unternehmens warten, denn aufgrund der digitalen Archivierung und der Künstlichen Intelligenz, welche mit den Prozessen und Berechnungen der Bilanzauswertung vertraut ist, hat man zu jeder Zeit Einsicht in die aktuellen Finanzdaten eines Unternehmens. So weiß man als Unternehmer immer, wie sich das eigene Unternehmen macht.
Nun besteht die Frage, ob die Digitalisierung auch Nachteile hat. Natürlich bringt jede Veränderung Umstellung mit sich. Dies erfordert somit auch laufende Fortbildung des gesamten Teams. Ob man dies jedoch als Nachteil sieht, sei nu so dahingestellt.
Doch was bedeutet der digitale Wandel für den Beruf des Steuerberaters?
Aufgrund des hohen Automatisierungsgrades und dem Voranschreiten der Künstlichen Intelligenz steht die Frage im Raum, ob der Beruf des Steuerberaters langsam überflüssig wird. Dies entspricht jedoch in keiner Hinsicht der Wahrheit! Die Steuerberatung verschwindet nicht, sie verändert sich nur – und zwar zum positiven! Zwar können zahlreiche Tätigkeiten vollständig automatisiert werden, doch komplexe Sachverhalte so zu lösen, ist noch Lichtjahre von der Realität entfernt. Da viel weniger […]
Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,
wir möchten Ihnen heute „Danke“ sagen. Danke für Ihr Vertrauen in uns, Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im nun ablaufenden Jahr 2022. Wir hoffen auf eine ebenso erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit im nächsten Jahr.
Abschließend wünschen wir Ihnen schon heute „frohe, besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr“.
Wir freuen uns, Sie im Jahr 2023 gesund und gut erholt wiederzusehen!
Freundliche Grüße
Claudia Strutzenberger und das gesamte Team OPTITAX
Klienteninfo 2022/23 – Sozialversicherungswerte und Zinssätze
Voraussichtliche GSVG Werte
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder
Beitragssatz | Krankenversicherung 6,80% |
Pensionsversicherung 18,50% |
Mindesbeitragsgrundlage | 500,91€/ Monat 6.250,00€/ Jahr |
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Höchstbetragsgrundlage | 6.250,00€/ Monat 81.900,00€/ Jahr |
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Unfallversicherung | 10,97€/ Monat 131,64€/ Jahr |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Geringfügigkeitsgrenze ASVG
Die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2023 liegt bei monatlich 500,91 €. Die tägliche Grenze ist seit 1.1.2017 entfallen.
Zinssätze
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen sind vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperation angewendeten Zinssatz.
Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:
Basiszinssatz | 1,38% |
Stundungszinsen | 3,38% |
Aussetzungszinsen | 3,38% |
Anspruchszinsen | 3,38% |
Beschwerdezinsen | 3,38% |
Umsatzsteuerzinsen | 3,38% |
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38%.